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Aktuelle Meldungen

    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    einfachELSTER – die Einkommensteuererklärung für Personen mit Renten oder Pensionseinkünften

    Ab April 2022 bieten die Finanzämter mit einfachELSTER einen neuen Service rund um die elektronische Steuererklärung an, der sich speziell an Personen mit Renten oder Pensionseinkünften richtet, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Umsatzsteuer bei kleineren Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken

    Auf Antrag kann bei kleineren Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken von einem Betrieb ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden.
    • Information Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    Informationen zum Thema Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

    Für die Aufbewahrung digitaler Unterlagen gelten die Vorschriften der Abgabenordnung (AO; insbesondere §§ 145 bis 147 AO in der Fassung vom 29.12.2016).
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion

    Meilenstein zur Nutzung von Bodenschätzungsdaten für Grundsteuerrecht erreicht

    Für landwirtschaftliche Betriebe knüpft das neue Landesgrundsteuergesetz die Höhe der Grundsteuer an die natürliche Fruchtbarkeit des Bodens. Die dazu notwendigen Daten werden bereits seit vielen Jahrzehnten von Bodenschätzungsausschüssen erhoben, die paritätisch mit Sachverständigen der Finanzverwaltung und praktizierenden Landwirten besetzt sind.
    • Pressemitteilung Oberfinanzdirektion Karlsruhe

    BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden veröffentlicht

    Das Bundesministerium der Finanzen hat ein BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden veröffentlicht. Das BMF-Schreiben erläutert Einzelfragen zur Anwendung der Regelung über die Steuerermäßigung nach § 35c EStG und der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
    • Information

    Hinweise zur Belegvorhaltepflicht und Empfehlungen zur Belegvorlage

    Bedingt durch den Wandel von der Belegvorlagepflicht zur Belegvorhaltepflicht bestehen derzeit noch Unsicherheiten im Umgang mit Belegen.
     
    Die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erfolgt weitgehend elektronisch und papierlos. Grundsätzlich sollten Sie daher im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung zunächst keine Belege einreichen und diese nur im Einzelfall auf Anforderung der Finanzämter vorlegen.
     
    Das folgende Merkblatt dient der Hilfestellung im Umgang mit Belegen. Aufgeführt sind Sachverhalte, in welchen eine Beleganforderung durch das Finanzamt wahrscheinlich erfolgen könnte und daher ausnahmsweise eine Einreichung mit der Steuererklärung verfahrensoptimierend sein kann.
    • Information

    Informationsschreiben Datenschutz  

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung.

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