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Zuständigkeiten des Finanzamts Stuttgart III

für den Stadtkreis Stuttgart mit dem Anfangsbuchstabe S bis Z, Waldenbuch (71111), Steinenbronn (71144), Leinfelden-Echterdingen (70771), Filderstadt (70794), Ostfildern (73760; nur Ostfildern-Kemnat und Ostfildern-Ruit)

Wir sind in unserem Bezirk für die Festsetzung folgender Steuern zuständig:

  • Einkommensteuer (einschl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
  • Kirchensteuern
  • Solidaritätszuschlag
  • Umsatzsteuer

Des Weiteren nehmen wir die folgenden Aufgaben wahr:

  • Außenprüfungsdienste
  • Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für die Gemeinden

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten ergeben sich u.a. aus der "Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung" in der jeweils gültigen Fassung. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Finanzamt.

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