Um den unermüdlicher Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten während der Corona-Pandemie zu würdigen, hat die Bundesregierung den Entwurf für ein
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Danach sollen bestimmte Sonderzahlungen an Pflegekräfte, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gewährt wurden, bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei sein.