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Information des Finanzamts Villingen-Schwenningen

Warnung vor betrügerischen Schreiben

Eine Bürgerin hat uns von einem Brief eines angeblichen Mitarbeiters des Finanzamts Villingen-Schwenningen berichtet, wonach sie einen gewissen Betrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen habe, sonst würde in ihre neu erworbene Wohnung vollstreckt werden.

Kommen Sie solchen nicht förmlichen Aufforderungen nicht nach. Im Zweifel fragen Sie bitte beim Finanzamt Villingen Schwenningen nach.
Beim Erwerb eines Grundstücks erhalten Sie in der Regel einen Bescheid über Grunderwerbsteuer, der eine Zahlungsaufforderung enthält. Andere Zahlungsaufforderungen erfolgen nur, wenn zuvor ein Steuerbescheid ergangen ist. Förmliche Mahnungen oder Vollstreckungsankündigungen können nur erfolgen, wenn solchen Zahlungsaufforderungen nicht Folge geleistet wurde. Im Zweifel sollten Sie auch die auf einem solchen Schreiben angegebene Bankverbindung mit der zutreffenden Bankverbindung des Finanzamts abgleichen. Die Bankverbindung finden sie auf der Homepage des Finanzamts oder auf einem aktuellen Steuerbescheid.

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