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Aktuelle Meldungen

    • Information des Finanzamt Rottweil

    Bürgerbefragung der Finanzämter startet am 1. März 2019

    Bürgerinnen und Bürger können ab 1. März die Servicequalität ihres Finanzamtes
    bewerten.
    • Information

    Hinweise zur Belegvorhaltepflicht und Empfehlungen zur Belegvorlage

    Bedingt durch den Wandel von der Belegvorlagepflicht zur Belegvorhaltepflicht bestehen derzeit noch Unsicherheiten im Umgang mit Belegen.
     
    Die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erfolgt weitgehend elektronisch und papierlos. Grundsätzlich sollten Sie daher im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung zunächst keine Belege einreichen und diese nur im Einzelfall auf Anforderung der Finanzämter vorlegen.
     
    Das folgende Merkblatt dient der Hilfestellung im Umgang mit Belegen. Aufgeführt sind Sachverhalte, in welchen eine Beleganforderung durch das Finanzamt wahrscheinlich erfolgen könnte und daher ausnahmsweise eine Einreichung mit der Steuererklärung verfahrensoptimierend sein kann.
    • Information Finanzamt Rottweil

    Sonderaktion - rückwirkenden Änderung von Einkommensteuerbescheiden bei Neuberechnung der zumutbaren Belastung

    Neuberechnung der zumutbaren Belastung bei als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Krankheits- und Pflegekosten führt zu Erstattung.
    • Information

    Informationsschreiben Datenschutz  

    Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung.
    • Information Finanzamt Rottweil

    Finanzamt Rottweil wird Finanzamt der Zukunft

    Finanzministerin Edith Sitzmann: "In Rottweil wird die Zukunft moderner Verwaltung entwickelt und erprobt"

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