Markus gründet ein Unternehmen. Dafür braucht er eine Steuernummer. Er registriert sich auf www.elster.de , um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch auszufüllen. Wie man sich registriert, erfährt Markus auf www.elster.de. Für die Registrierung ist ein Benutzerkonto zu erstellen. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung findet er unter „Formulare und Leistungen“, danach unter „Alle Formulare“.
Markus füllt die allgemeinen Angaben des Fragebogens aus. Dabei handelt es sich um die Angaben zu seiner Person, wie z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum und Religion. Er gibt bei den allgemeinen Angaben auch seine Telefonnummer an, damit Rückfragen schnell und unbürokratisch geklärt werden können. Er füllt das SEPA-Lastschriftmandat aus. So muss er an keine Zahlungsfristen denken.
Bei Punkt 13 des Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmer kommt Markus zum ersten Mal ins Grübeln. Hier muss er den voraussichtlichen Gewinn im ersten und im zweiten Jahr für sein neues Unternehmen eintragen. Die Eintragung nimmt Markus in der Zeile Gewerbebetrieb beim Feld „Steuerpflichtige(r) im Jahr der Betriebseröffnung“ und „Steuerpflichtige(r) im Folgejahr“ vor. Da er nebenbei noch angestellt ist, muss er zudem seinen Arbeitslohn angeben. Diesen trägt er in der Zeile „nichtselbständiger Arbeit“ bei den gleichen Feldern ein. Die Angaben werden zur eventuellen Festsetzung von Vorauszahlungen für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer benötigt. Dafür werden auch Angaben über die Einkünfte eines Ehegatten benötigt. Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche Einkünfte und diese werden unterschieden in Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit und aus Kapitalvermögen.
Markus möchte auch Arbeitnehmer beschäftigen. Deshalb muss er Punkt 16 des Fragebogens ausfüllen. Hierbei handelt es sich um Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer. Markus gibt die Zahl der Arbeitnehmer einschließlich Aushilfskräfte an und ob es sich dabei um Familienangehörige oder um geringfügig Beschäftigte handelt. Weiterhin gibt er den Beginn der Lohnzahlungen an.
Unter Punkt 17 gibt Markus seine voraussichtlichen Umsätze an. Es handelt sich um Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer. Markus gibt die Summen der geschätzten Umsätze im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr an. Markus rechnet mit Einnahmen unter 22.000,00 € im Jahr und kann daher die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Er darf deshalb keine Umsatzsteuer ausweisen und bekommt im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug.
Wenn Markus auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten möchte, muss er dies in Zeile 135 kenntlich machen. Dazu muss er das Ankreuzfeld anklicken. Der dazugehörige Text lautet: „Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz wird die Grenze des § 19 Abs. 1 UStG voraussichtlich nicht überschreiten. Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalenderjahre(§ 19 Abs. 2 UStG); Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind monatlich in elektronischer Form authentifiziert zu übermitteln.“ An diesen Verzicht der Kleinunternehmer-Regelung ist Markus fünf Jahre gebunden. Er hat dann die Umsatzsteuer auszuweisen und bekommt den Vorsteuerabzug. Erfüllt er die Voraussetzung als Kleinunternehmer nicht, muss er die Fragen zur Kleinunternehmer-Regelung nicht beantworten.
Ab Zeile 148 muss Markus für die Berechnung der Umsatzsteuer angeben, ob er die Soll- / oder Istversteuerung wählen möchte. Bei der Sollversteuerung ist die Umsatzsteuer bereits bei Ausstellung der Rechnung abzuführen. Dagegen ist bei der Istversteuerung die Umsatzsteuer erst abzuführen, wenn der Kunde bezahlt hat. Seine Wahl trifft Markus durch das Anklicken des passenden Ankreuzfeldes. Der dazugehörige Text lautet: „Ich berechne die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (sog. Sollversteuerung)“ oder „Ich berechne die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (sog. Istversteuerung)“.
Da Markus Geschäftsbeziehungen zum EU-Ausland aufbauen möchte, beantragt er in der Zeile 154 durch Anklicken des Ankreuzfeldes eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Der dazugehörige Text lautet: „Ich benötige für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr eine Umsatzsteuer- Identifikations-nummer (USt-IdNr.). Hinweis: Bei Vorliegen einer Organschaft ist die USt-IdNr. der Organgesellschaft vom Organträger zu beantragen.“ Dies kann er auch jederzeit nachholen.
Nun hat Markus alle Eintragungen vorgenommen und kann das Formular elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Jetzt kann Markus mit seiner unternehmerischen Tätigkeit beginnen. Er darf aber nicht vergessen, dass er künftig auch Umsatzsteuer- und Einkommensteuerjahreserklärungen erstellen und elektronisch abgeben muss.
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