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Information Finanzamt Villingen-Schwenningen

Steuertipps für Aushilfstätigkeiten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden

Die Sommerferien haben begonnen. Und damit auch die Zeit der Ferienjobs für Schülerinnen, Schüler und Studierende. Was sie dabei verdienen, hat auch steuerliche Auswirkungen. Damit möglichst viel vom Lohn im eigenen Portemonnaie bleibt, sollten Ferienjobberinnen und Ferienjobber ein paar Hinweise berücksichtigen. Das Ministerium für Finanzen hat hierzu einige Tipps zusammengestellt.

In vielen Fällen bleiben die Einkünfte steuerfrei, weil sie unter dem Grundfreibetrag liegen. So gilt für die Steuerklasse I in diesem Jahr ein Grundfreibetrag von 9.408 Euro. Liegt der Gesamtverdienst unter dem Grundfreibetrag, erhält die Steuerbürgerin oder der Steuerbürger über eine Einkommensteuererklärung somit die zunächst einbehaltenen Steuern komplett zurück. Ist man in einem sogenannten 450-Euro-Job angestellt, gelten jedoch pauschale Steuersätze, die vom Arbeitgeber gezahlt werden. Diese können nicht nachträglich beim Finanzamt geltend gemacht werden. Es lohnt sich, genau hinzuschauen und zu prüfen, ob ein 450-Euro-Job als Ferienjob steuerlich sinnvoll ist.
Der aktuelle Tipp „Aushilfstätigkeiten von Schülerinnen, Schülern und Studierenden“ des Ministeriums für Finanzen bietet aktuelle Informationen zum Thema. Der Tipp kann auf der Homepage des Ministeriums oder hier heruntergeladen werden.

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