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Als neuer Leiter des Finanzamts Ravensburg freue ich mich, dass Sie unsere Internetseite besuchen.

Seit 29.01.2024 bin ich hier im Amt und habe zuvor über 8 Jahre das Biberacher Finanzamt geleitet.

Wir, die Belegschaft des Finanzamts Ravensburg, möchten Sie im Umgang mit unserer Behörde und in Ihren steuerlichen Angelegenheiten unterstützen. 

Diese Seite enthält unter Service neue elektronische Hilfsmittel, mittels derer Sie am Bildschirm in aller Ruhe und zu jeder Zeit Ihren individuellen Fragestellungen nachgehen können: Unter FAQ sowie unter Steuerchatbot können Sie jeweils unter Eingabe eines Stichworts Ausführungen zu gängigen Fragestellungen finden und unter Erklärvideos/Anleitungen finden Sie eine Mediathek mit verschiedenen Videos, in denen gängige Fragestellungen einfach nachvollziehbar beantwortet werden, z. B. „Meine erste Einkommensteuererklärung“, „Schritte zur neuen Grundsteuer in BW – Land- und Forstwirtschaft“ oder „Wie lese ich meinen Einkommensteuerbescheid?“.

Ihre Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner stehen Ihnen weiterhin telefonisch zur Verfügung und sind unter Kontakt aufgeführt. Im Bedarfsfall können Sie auch mit mir persönlich Kontakt aufnehmen.

Die Finanzämter präsentieren sich heute im Zuge der allgemeinen Digitalisierung als weitgehend beleglose Behörden. Insbesondere die Veranlagung zur Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer ist dahingehend organisiert, dass die Steuererklärungen und Bilanzen - so wie es gesetzlich meistens vorgeschrieben ist - elektronisch und ohne Papierbelege abgegeben werden. Die Funktionsweise der beleglosen Veranlagung ist im Erklärvideo „Belegvorhaltepflicht“ beschrieben.

Zur Erstellung und Übermittlung elektronischer Erklärungen hat die Finanzverwaltung die kostenlose Webapplikation ELSTER - Meine Steuer mach ich online bereitgestellt (Erklärvideo „ELSTER – einfach erklärt“). Sie müssen sich einmalig elektronisch registrieren (Erklärvideo „So gelingt die Registrierung“) und können dann das gesamte Angebot der Plattform nutzen. Bei Erstellung der Steuererklärung können Sie die Vorjahresdaten übernehmen und überschreiben; langwieriges Suchen nach den richtigen Eingabeorten entfällt. Die von dritter Seite entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen elektronisch ans Finanzamt übermittelten Daten können Sie über die Funktion "Bescheinigungsabruf" einsehen und in Ihre Erklärung übernehmen (vorausgefüllte Steuererklärung). Ebenso können Sie gesichert ohne Möglichkeit der Einsichtnahme Dritter mit dem Finanzamt kommunizieren (z.B. Anträge und Fragen stellen, angeforderte Belege eingescannt als Anlage übersenden) und sogar den Bescheid in elektronischer Form erhalten. Schauen Sie einfach mal in ELSTER rein - es lohnt sich.

Unser Servicecenter hilft Ihnen gerne persönlich weiter. Zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten und besserer Planung werden Termine nach vorheriger Vereinbarung angeboten. Einzelheiten ersehen Sie unter Servcie / Termin- und Rückrufsystem. Der Aufgabenbereich des Servicecenters hat sich durch die Digitalisierung und Automatisierung der Steuerveranlagung geändert. Elektronisch übermittelte Erklärungen können nicht persönlich abgegeben werden. Bei den immer seltener werdenden Papiererklärungen werden Belege nicht mehr sofort geprüft, sondern erst im Rahmen der späteren Veranlagung nach Maßgabe des Risikomanagements angefordert - dies dient der einheitlichen Bearbeitung. Sie brauchen Papiererklärungen also nicht mehr persönlich abzugeben, sondern können diese in unseren Briefkasten einwerfen oder auf dem Postweg übersenden. Eine Terminvereinbarung empfiehlt sich bei allgemeinen steuerlichen Fragen (z.B. Lohnsteuerermäßigung, Steuerklassen, Wohnsitzbestätigung, Nichtveranlagungsbescheinigung usw.) sowie bei Unklarheiten im Vorfeld der Erklärungserstellung.

Ihre Meinung über die Arbeit unseres Finanzamts ist wichtig - gerne können Sie uns bzw. mir Ihre Gedanken und Hinweise mitteilen.

Ich grüße Sie herzlich
Roland Eberhart
Amtsleiter

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