Wir sind in unserem Bezirk für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern zuständig:
- Einkommensteuer (einschl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer)
- Körperschaftsteuer
- Kirchensteuern
- Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
Des Weiteren nehmen wir die folgenden Aufgaben wahr:
- Außenprüfungsdienste
- Einheitsbewertung (Grundvermögen)
- Festsetzung der Gewerbesteuermessbeträge für die Gemeinden
- Festsetzung der Grundsteuermessbeträge für die Gemeinden
Folgende Aufgaben nehmen wir für andere Finanzämter wahr:
Finanzamt Emmendingen
Finanzamt Lahr
Finanzamt Emmendingen
Finanzamt Freiburg-Land
Finanzamt Freiburg-Stadt
Finanzamt Freudenstadt
Finanzamt Konstanz
Finanzamt Lahr
Finanzamt Lörrach
Finanzamt Müllheim
Finanzamt Rottweil
Finanzamt Singen
Finanzamt Tuttlingen
Finanzamt Villingen-Schwenningen
Finanzamt Waldshut-Tiengen
für alle Finanzämter in Baden-Württemberg
für alle Finanzämter in Deutschland
für alle Finanzämter in Baden-Württemberg
für alle Finanzämter in Deutschland
für alle Finanzämter in Deutschland
Folgende Aufgaben übernehmen andere Finanzämter für uns:
Zentrales Konzernprüfungsamt Stuttgart
Finanzamt Freiburg-Stadt
Finanzamt Emmendingen
Finanzamt Konstanz
Finanzamt Emmendingen
Finanzamt Karlsruhe-Stadt
Finanzamt Freiburg-Stadt
Finanzamt Freiburg-Land
Finanzamt Schwetzingen
Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Finanzamt Freiburg-Land
Finanzamt Freiburg-Land
Finanzamt Konstanz
Finanzamt Heidelberg
Finanzamt Konstanz
Finanzamt Göppingen
Finanzamt Freiburg-Stadt
Finanzamt Stuttgart-Körperschaften
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Einzelheiten ergeben sich u.a. aus der "Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung" in der jeweils gültigen Fassung. Auskünfte dazu erhalten Sie beim Finanzamt.