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Die wichtigsten Infos von der Erklärung zur Barriere-Freiheit

Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Städte und Gemeinden
  • Polizei-Stationen
  • Ämter und Behörden

Die Erklärung der Finanzämter Baden-Württemberg

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.
Eine Internet-Seite muss Videos in Gebärden-Sprache haben. Gebärden-Sprache sind Hand-Zeichen.
So können sich Menschen unterhalten, die nicht hören oder sprechen können.
Unsere Internet-Seite hat noch keine Videos in Gebärden-Sprache. Das soll sich so schnell wie möglich ändern.

Texte in Leichter Sprache

Es gibt die wichtigsten Texte in Leichter Sprache.

Eine Barriere melden

Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen?
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht lesen oder hören?
Sie können unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.

So erreichen Sie uns:

OFDFP-Barrierefreiheit@ofdka.bwl.de

0721/926-2678

Bei Rückfragen wenden wir uns an Sie.
.

Die Durchsetzungs-Stelle

Wir haben 4 Wochen Zeit, auf Ihre Nachricht zu antworten.
Antworten wir Ihnen nicht?
Oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Durchsetzungs-Stelle kontaktieren.
Bei der Durchsetzungs-Stelle gibt es die Behinderten-Beauftragte vom Land Baden-Württemberg.
Die Behinderten-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderungen.
So erreichen Sie die Durchsetzungs-Stelle:

poststelle@bfbmb.bwl.de

0711/279-3360

Weitere Kontaktdaten und Infos der Landes-Behindertenbeauftragten

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