Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite haben.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:
- Städte und Gemeinden
- Polizei-Stationen
- Ämter und Behörden
Die Erklärung der Finanzämter Baden-Württemberg
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.
Eine Internet-Seite muss Videos in Gebärden-Sprache haben. Gebärden-Sprache sind Hand-Zeichen.
So können sich Menschen unterhalten, die nicht hören oder sprechen können.
Unsere Internet-Seite hat noch keine Videos in Gebärden-Sprache. Das soll sich so schnell wie möglich ändern.
Texte in Leichter Sprache
Es gibt die wichtigsten Texte in Leichter Sprache.
Eine Barriere melden
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen?
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht lesen oder hören?
Sie können unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.
So erreichen Sie uns:
Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg
Moltkestraße 50
76133 Karlsruhe
OFDFP-Barrierefreiheit@ofdka.bwl.de
Bei Rückfragen wenden wir uns an Sie.
Die Schlichtungs-Stelle
Wir haben 4 Wochen Zeit,
auf Ihre Nachricht zu antworten.
Antworten wir Ihnen nicht?
Oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren.
Das kostet nichts.
So erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart