Die Steuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen regelmäßig mit dem Todestag der Erblasserin bzw. des Erblassers und bei
Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008 in der Fassung des Gesetzes vom 04.11.2016, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Juli 2021.
Hinweis
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