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Als Versicherungsvertreter bin ich täglich im Außendienst. Mein häusliches Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit. Trotzdem wurden die Aufwendungen auf 1.250 € gekürzt. Ist dies richtig?

Sie können Ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unbegrenzt als Werbungskosten abziehen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Handels- und Versicherungsvertreters liegt nach Verwaltungsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer. Als Handels- und Versicherungsvertreter sind Sie schwerpunktmäßig im Außendienst tätig, so dass die Auswärtstätigkeit den inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit bildet.

Sie können Ihre Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer daher nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 € als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen.

 

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