Die Einkünfte aus Renten sowie Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sind bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2019 ausschließlich auf der Anlage R zu erklären. Jeder Ehegatte/Lebenspartner muss seine Angaben in einer eigenen Anlage R machen.
Ab dem VZ 2020 sind nur noch Renten und andere Leistungen aus dem Inland auf der Anlage R zu erklären. Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, aus ausländischen Rentenverträgen und aus ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind auf der Anlage R-AUS zu erklären. Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung sind auf der Anlage R-AV/bAV zu erklären.