In der Regel besteht keine Verpflichtung, das Finanzamt über eine Adressänderung zu unterrichten.
Wenn für Ihren neuen Wohnort das selbe Finanzamt zuständig ist, erfährt das Finanzamt spätestens mit Abgabe Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung Ihre neue Adresse, so dass Sie das Finanzamt nicht gesondert informieren müssen. Falls Sie jedoch noch einen Steuerbescheid oder andere Mitteilungen des Finanzamts erwarten, ist es sinnvoll, das Finanzamt über Ihre neue Anschrift zu informieren. Das können Sie schriftlich oder elektronisch über ELSTER tun.
Wenn Sie in den Bezirk eines anderen Finanzamts umziehen, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Ihren
neuen Wohnort zuständigen Finanzamt abgeben. Dieses Finanzamt fordert die bisherigen steuerlichen Unterlagen beim früher für
Sie zuständigen Finanzamt an.
Hinweis
Sie können das zuständige Wohnsitzfinanzamt hier ermitteln: