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Ich fahre täglich 40 Kilometer zu meiner ersten Tätigkeitsstätte (hin und zurück). Das Finanzamt akzeptiert aber nur die einfache Strecke d. h. 20 Kilometer. Warum?

Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte setzt das Finanzamt eine Entfernungspauschale an. Sie beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen der Wohnung und der Tätigkeitsstätte. Für das Kalenderjahr 2021 erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,35 €. Ab 2022 beträgt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer kommt es dabei nicht an.
Die anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 € im Kalenderjahr begrenzt. Dies gilt nicht, wenn Sie für die Wege zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte einen eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw benutzen.

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