Nein. Voraussetzung zum Abzug von Spenden ist deren Nachweis durch eine vom Empfänger nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
erstellte Zuwendungsbestätigung. Spenden bis 200 € können vereinfacht auch mit einem Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg
einer Bank nachgewiesen werden. Ohne Nachweis kann eine Spende nicht berücksichtigt werden.
Hinweis
Weiter Informationen finden Sie auch in den "Steuertipps für gemeinnützige Vereine".