Die anteilig auf die berufliche Nutzung entfallenden Kosten können bei Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer bis 800 € (bis 2017: 410 €) bereits im Jahr der Anschaffung voll abgezogen werden; höhere Kosten können nur im Rahmen der Abschreibung berücksichtigt werden. Die Nutzungsdauer wird mit 3 Jahren angenommen. Bei unterjähriger Anschaffung können Sie die Abschreibung nur zeitanteilig ab dem Monat der Anschaffung mit 1/12 des jährlichen Abschreibungsbetrags pro Monat berücksichtigen.