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Kann ich für die Abgabe der Steuererklärung noch eine Fristverlängerung bekommen?

Nach § 109 Abgabenordnung kann die Frist zur Einreichung einer Steuererklärung (auch rückwirkend) verlängert werden. Hierzu bedarf es eines Antrags beim zuständigen Finanzamt, in welchem die persönlichen Verlängerungsgründe darzulegen sind. Fristverlängerungen sind nur ausnahmsweise bei unverschuldetem Versäumnis zulässig. Anträge sind auch über das Online-Finanzamt Mein ELSTER möglich.

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