Die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen an Vereine hängt davon ab, welchen Zweck der Verein fördert. Unter
anderem sind die Förderung des Sports und die Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung
dienen, nicht begünstigt. Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und an Musikvereine sind nicht als Spenden abziehbar.
Hinweis
Weiter Informationen finden Sie auch in den "Steuertipps für gemeinnützige Vereine".