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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Übersicht der aktuellen öffentlichen Zustellungen
Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Zuständiges Finanzamt
Manuel Csaky
5618427517
EStB für 2023 vom 14.11.2024
Finanzamt Böblingen
Manuel Csaky
5618427517
UStB für 2022 vom 14.11.2024
Finanzamt Böblingen
Manuel Csaky
5618427517
UStB für 2023 vom 14.11.2024
Finanzamt Böblingen
Fatih Sarikaya
6383070043
EStB für 2022 vom 25.11.2024
Finanzamt Göppingen
Anastasia Paluna
7433233829
geF für 2021 vom 08.11.2024
Finanzamt Nürtingen
Asma Senem
56144/88025
Umsatzsteuervoranmeldung für 422024 vom 06.11.2024
Finanzamt Böblingen
Asma Senem
5614488025
Umsatzsteuervoranmeldung für 4124 vom 06.11.2024
Finanzamt Böblingen
Vasileios Lazos
71156/49941
Einkommensteuer und Umsatzsteuer für 2021 vom 29.08.2024
Finanzamt Ludwigsburg
Alwin Kurz
71/002/0043/057/000/2
GrStWertB für 01.01.2022 vom 19.11.2024
Finanzamt Ludwigsburg
Ursula Zaiser
71/002/0045/021/008/3
GrStWertB für 01.01.2022 vom 19.11.2024
Finanzamt Ludwigsburg
Lukasz Andrzej Sawicki
4352860150
EStB für 2023 vom 04.11.2024
Finanzamt Schwetzingen
Henryk Jozef Michel
5851700564
EStB für 2023 vom 04.11.2024
Finanzamt Ehingen
Cedric Langensiepen
71804/13147
EStB für 2023 vom 08.10.2024
Finanzamt Ludwigsburg
Lirim Kastrati
56569/68768
Einkommensteuer Einspruchsentscheidung für 2020 vom 25.11.2024
Finanzamt Böblingen
Lirim Kastrati
56569/68768
Einkommensteuer Einspruchsentscheidung für 2021 vom 25.11.2024
Finanzamt Böblingen
Lirim Kastrati
56569/68768
Einkommensteuer Einspruchsentscheidung für 2022 vom 25.11.2024
Finanzamt Böblingen
Umut Unursal
88749002151
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2023 vom 27.04.2023
Finanzamt Überlingen
Iosif Oswald
88748001056
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2018 vom 31.12.2018
Finanzamt Überlingen
Siegfried Malek
88700312685
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2015 vom 31.12.2015
Finanzamt Überlingen
Attila Hollik
65159/52816
EStB für 2020 vom 25.09.2024
Finanzamt Heilbronn

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