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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Übersicht der aktuellen öffentlichen Zustellungen
Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Zuständiges Finanzamt
Octavian Sirbu
4038933812
UStB für 2020 vom 13.11.2024
Finanzamt Mosbach
Marcel Michael Moritz Austein
0650361917
Einspruchsentscheidung zur ESt für 2022 vom 24.10.2024
Finanzamt Freiburg-Stadt
William Mhreteab Yohanes
3280322123
EStB für 2021 vom 30.09.2024
Finanzamt Heidelberg

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