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Öffentliche Zustellungen

Unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an einer von der Behörde hierfür allgemein bestimmten Stelle zugestellt werden. Die baden-württembergischen Finanzämter machen ihre Benachrichtigungen auf dieser Internetseite bekannt. In der Liste der öffentlichen Zustellungen finden Sie die aktuellen Benachrichtigungen.
Wenn Sie auf einen Zeileneintrag klicken, sehen Sie die jeweilige Benachrichtigung.

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Übersicht der aktuellen öffentlichen Zustellungen
Name Aktenzeichen Verwaltungsakt Zuständiges Finanzamt
Gheorghita Ipate
65166/56356
EStB für 2023 vom 26.11.2024
Finanzamt Heilbronn
Gheorghita Ipate
65166/56356
EStB für 2022 vom 26.11.2024
Finanzamt Heilbronn
Gheorghita Ipate
65166/56356
UStB für 2023 vom 26.11.2024
Finanzamt Heilbronn
Gheorghita Ipate
65166/56356
UStB für 2022 vom 26.11.2024
Finanzamt Heilbronn
Marcin und Joanna Skiba
6154641825
EStB für 2022 vom 19.09.2024
Finanzamt Friedrichshafen
Alexander Holley
65557/70802
EStB für 2022 vom 26.11.2024
Finanzamt Heilbronn
Alexander Holley
65557/70802
EStB für 2021 vom 26.11.2024
Finanzamt Heilbronn
Alexander Holley
65557/70802
EStB für 2020 vom 26.11.2024
Finanzamt Heilbronn
Melanie Holley
65557/70802
EStB für 2022 vom 26.11.2024
Finanzamt Heilbronn
Melanie Holley
65557/70802
EStB für 2021 vom 26.11.2024
Finanzamt Heilbronn
Melanie Holley
65557/70802
EStB für 2020 vom 26.11.2024
Finanzamt Heilbronn
Eva Hollik-Görbe
65159/52816
UStB für 2022 vom 23.09.2024
Finanzamt Heilbronn
Eva Hollik-Görbe
65159/52816
EStB für 2022 vom 25.09.2024
Finanzamt Heilbronn
Eva Hollik-Görbe
65159/52816
EStB für 2021 vom 25.09.2024
Finanzamt Heilbronn
Eva Hollik-Görbe
65159/52816
EStB für 2020 vom 25.09.2024
Finanzamt Heilbronn
Udo Hegelmann
88718551001
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 1996 vom 31.12.1996
Finanzamt Überlingen
Kurt Henkelmann
88718551001
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2017 vom 31.12.2017
Finanzamt Überlingen
Kevin, David Kwiek
887234/05143
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2021 vom 31.12.2021
Finanzamt Überlingen
Carlo Maio
88725602101
Die Sachpfändungen sind hiermit aufgehoben und können durch den Steuerpflichtigen oder durch den Gesamtrechtsnachfolger abgeholt werden. Sollten die gepfändeten Sachgegenstände nicht fristgerecht abgeholt werden sind wir gezwungen diese kostenpflichtig zu Entsorgen. für 2021 vom 31.12.2021
Finanzamt Überlingen
Attila Hollik
65159/52816
EStB für 2022 vom 25.09.2024
Finanzamt Heilbronn

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