Sie werden grundsätzlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt und haben damit Anspruch auf die Ausstellung der NV-Bescheinigung, wenn Ihr Einkommen einschließlich der Kapitalerträge im Kalenderjahr den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende beträgt im Jahr 2022 10.347 € (2023: 10.908 €) bzw. bei zusammenveranlagten Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern 20.694 € (2023: 21.816 €).