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Unter welchen Voraussetzungen muss ich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei denen Lohnsteuer einzubehalten ist, wird eine Veranlagung nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt, unter anderem wenn

  • Sie neben Ihrem Arbeitslohn noch andere Einkünfte, die nicht Lohneinkünfte sind, von mehr als 410 € beziehen. Erzielen Sie Kapitalerträge, für die keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, sind Sie stets verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
  • Sie Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, von mehr als 410 € erhalten (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Verdienstausfallentschädigung oder Insolvenzgeld).
  • Sie die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor haben und beide Ehegatten bzw. Lebenspartner/Lebenspartnerinnen Arbeitslohn beziehen.
  • für Sie beim Lohnsteuerabzug ein Freibetrag berücksichtigt wurde und Ihr Arbeitslohn im Jahr 2021 12.250 €, im Jahr 2022 13.150 € bzw. im Jahr 2023 12.174 € (bei Ehegatten bzw. Lebenspartnern im Jahr 2021 23.250 €, im Jahr 2022 24.950 € bzw. im Jahr 2023 23.118 €) übersteigt.
  • Sie gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen.
  • Sie neben den steuerfrei belassenen Einnahmen aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis weitere positive Einkünfte erzielen.
  • Sie die Veranlagung beantragen, insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer auf die Einkommensteuer.
  • einer der Ehegatten bzw. Lebenspartner/Lebenspartnerinnen die Einzelveranlagung beantragt.
  • auf Antrag ein Verlust aus anderen Einkünften als derjenigen aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen ist oder ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr festgestellt wurde.
  • Sie die Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte beantragen wollen.

Hinweis

Weitere Informationen finden Sie auch in der jährlichen öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen (Steuerformular ESt 1).

Geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung am besten elektronisch über ELSTER ab und nutzen die vorausgefüllte Steuererklärung. Die elektronische Eingabehilfe unterstützt Sie beim Ausfüllen.

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