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Wann erfolgt die Steuererstattung, die sich aus der eingereichten Erklärung ergibt?

Im Rahmen der Bekanntgabe des Steuerbescheids wird die Auszahlung eines eventuellen Erstattungsanspruchs veranlasst. Sofern dem Finanzamt eine gültige Bankverbindung für Erstattungszwecke mitgeteilt wurde und auch kein Erstattungshinderungsgrund (z. B. Abtretung oder Pfändung) vorliegt, erfolgt die Gutschrift i.d.R. in den Tagen des Bescheidzugangs.