Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 8,8 Prozent Ihrer Ausgaben zur Förderung des Wohnungsbaus. Dies sind beispielsweise
- Einzahlungen auf einen Bausparvertrag oder
- Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft.
Maximal werden als Ausgaben zur Förderung des Wohnungsbaus zugrunde gelegt:
- 512 Euro, wenn Sie ledig sind oder
- 1.024 Euro, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben.