Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Vergünstigung zur Förderung des Wohnbaus.
Sie beträgt jährlich 10 % (bis 2020: 8,8 %) Ihrer Ausgaben zur Förderung des Wohnungsbaus. Dies sind beispielsweise
- Einzahlungen auf einen Bausparvertrag oder
- Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft.
Maximal werden als Ausgaben zur Förderung des Wohnungsbaus zugrunde gelegt:
- 700 Euro (bis 2020: 512 Euro), wenn Sie ledig sind oder
- 1.400 Euro (bis 2020: 1.024 Euro), wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben.