Ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren kann nur dann gestellt werden, wenn höchstens der im Vorjahr ermittelte Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren des Antragsjahres berücksichtigt werden soll, oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge geändert werden soll. Dafür wird der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025 - Hauptvordruck und Anlage "Vereinfachter Antrag / Sonstiges" benötigt. Der Antrag kann auch elektronisch unter www.elster.de (Direktlink für registrierte Nutzer) gestellt werden.
Möchten Sie z.B. für das Jahr 2025 erstmals einen Freibetrag beantragen oder soll ein gegenüber dem Jahr 2024 höherer Freibetrag ermittelt werden, müssen Sie den Vordruck Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025 - Hauptvordruck und die entsprechende Anlage ausgefüllt werden. Der Antrag kann auch elektronisch unter www.elster.de (Direktlink für registrierte Nutzer) gestellt werden.
Hinweis
Sie können einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre beantragen.