Ein Antrag auf "Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren" kann nur dann gestellt werden, wenn höchstens der im Vorjahr ermittelte Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren des Antragsjahres berücksichtigt werden soll, oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. die Steuerklasse I in Steuerklasse II geändert werden soll.
Der bisherige Vordruck „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ wurde in den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2020 (Hauptvordruck) integriert.
Möchten Sie z.B. für das Jahr 2020 erstmals einen Freibetrag beantragen oder soll ein gegenüber dem Jahr 2019 höherer Freibetrag ermittelt werden, müssen Sie den neuen amtlichen Vordruck Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (Hauptvordruck und verschiedene Anlagen) ausfüllen.
Hinweis
Sie können einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre beantragen.