Was ist ein "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren" und wann kann er gestellt werden?

Ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren kann nur dann gestellt werden, wenn höchstens der im Vorjahr ermittelte Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren des Antragsjahres berücksichtigt werden soll, oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge geändert werden soll. Dafür wird der Extern: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025 (Öffnet in neuem Fenster) - Hauptvordruck und Anlage "Vereinfachter Antrag / Sonstiges" benötigt. Der Antrag kann auch elektronisch unter Extern: www.elster.de (Öffnet in neuem Fenster) (Extern: Direktlink für registrierte Nutzer (Öffnet in neuem Fenster)) gestellt werden. 

Möchten Sie z.B. für das Jahr 2025 erstmals einen Freibetrag beantragen oder soll ein gegenüber dem Jahr 2024 höherer Freibetrag ermittelt werden, müssen Sie den Vordruck Extern: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2025 - (Öffnet in neuem Fenster) Hauptvordruck und die entsprechende Anlage ausgefüllt werden. Der Antrag kann auch elektronisch unter Extern: www.elster.de (Öffnet in neuem Fenster) (Extern: Direktlink für registrierte Nutzer (Öffnet in neuem Fenster)) gestellt werden.

Hinweis

Sie können einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre beantragen.