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Was ist ein "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren" und wann kann er gestellt werden?

Ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren kann nur dann gestellt werden, wenn höchstens der im Vorjahr ermittelte Freibetrag im Lohnsteuerabzugsverfahren des Antragsjahres berücksichtigt werden soll, oder nur die Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. die Steuerklasse I in Steuerklasse II geändert werden soll. Dafür wird nur der Hauptvordruck  Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Der Antrag kann auch elektronisch unter www.elster.de (Direktlink für registrierte Nutzer) gestellt werden. 

Möchten Sie z.B. für das Jahr 2024 erstmals einen Freibetrag beantragen oder soll ein gegenüber dem Jahr 2023 höherer Freibetrag ermittelt werden, müssen Sie den Vordruck Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (Hauptvordruck und verschiedene Anlagen) ausgefüllt werden. Der Antrag kann auch elektronisch unter www.elster.de (Direktlink für registrierte Nutzer) gestellt werden.

Hinweis

Sie können einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre beantragen.

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