Was ist eine Antragsveranlagung?
Besteht kein Pflichtveranlagungsgrund, kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie bzw. er dies, insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer, beantragt. Der Antrag ist durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen. Es gilt die reguläre Festsetzungsfrist von vier Jahren. Der Antrag kann z. B. für das Jahr 2022 bis zum 31. Dezember 2026 und für das Jahr 2026 bis zum 31. Dezember 2030 beim Finanzamt gestellt werden.
Hinweis
Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer ist immer dann verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, wenn sie bzw. er hierzu vom Finanzamt aufgefordert wird.
Geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung am besten elektronisch über ELSTER ab und nutzen die vorausgefüllte Steuererklärung. Die elektronische Eingabehilfe unterstützt Sie beim Ausfüllen.