Die Frist für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen kann nur in Ausnahmefällen aufgrund eines begründeten Fristverlängerungsantrags gemäß § 109 AO verlängert werden.
Die Frist für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen kann nur in Ausnahmefällen aufgrund eines begründeten Fristverlängerungsantrags gemäß § 109 AO verlängert werden.