- Monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen sind bis zum 10. des Folgemonats abzugeben (z.B. für den Voranmeldungszeitraum Januar bis zum 10. Februar). Die Lohnsteuer betrug im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 5.000 Euro.
- Vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldungen sind bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres abzugeben (jeweils 10.04., 10.07., 10.10., 10.01.). Die Lohnsteuer betrug im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 1.080 Euro, aber weniger als 5.000 Euro.
- Jährliche Lohnsteuer-Anmeldungen sind bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalenderjahrs abzugeben (z.B. für das Jahr 2025 bis zum 10.01.2026). Die Lohnsteuer betrug im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 1.080 Euro.
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Lohnsteuer-Anmeldungen auf elektronischem Weg zu übermitteln. Diese müssen zwingend authentifiziert übermittelt werden.
Hinweis
Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter unter www.elster.de.