Da die Prüfung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung erfolgt, gelten die für die Abgabe der Einkommensteuererklärung geltenden Fristen. Grundsätzlich muss die Einkommensteuererklärung eines Jahres jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Sofern keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, können Sie freiwillig eine Steuererklärung einreichen (Antragsveranlagung). Dazu haben Sie vier Jahre Zeit. Die freiwillige Steuererklärung für 2023 können Sie noch bis zum 31.12.2027 abgeben.
Anträge auf Berücksichtigung eines Steuerfreibetrags oder eines höheren Freibetrags als ELStAM für das laufende Jahr müssen Sie bis spätestens 30. November stellen. Danach kann ein Antrag auf Steuerermäßigung nur noch bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden.