Den Antrag auf Wohnungsbauprämie müssen Sie innerhalb von zweiten Jahr nach Ablauf des Sparjahres beim Anlageinstitut (z.B. der Bausparkasse) einreichen.
Den Antrag auf Wohnungsbauprämie müssen Sie innerhalb von zweiten Jahr nach Ablauf des Sparjahres beim Anlageinstitut (z.B. der Bausparkasse) einreichen.