Sie müssen den Antrag bis zum zweiten Jahr nach Ablauf des Sparjahres beim Anlageinstitut, beispielsweise der Bausparkasse, stellen.
Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.
Sie müssen den Antrag bis zum zweiten Jahr nach Ablauf des Sparjahres beim Anlageinstitut, beispielsweise der Bausparkasse, stellen.
Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.