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Welche Fristen muss ich beim Antrag für einen Freibetrag beachten?

Die Frist für die Antragstellung beginnt am 1. Oktober des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll. Sie endet am 30. November des Kalenderjahres, in dem der Freibetrag gilt. Das bedeutet, dass der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das Kalenderjahr 2025 noch bis zum 30. November 2025 gestellt werden kann. Die Antragsfrist auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2025 beginnt am 01. Oktober 2024.

Hinweis

Sie können einen Freibetrag für zwei Kalenderjahre beantragen.

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