Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie im Laufe des Kalenderjahres 2020 bis zum 30. November 2020 ändern lassen. Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/IV in IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten/Lebenspartners möglich, so dass beide Ehegatten/Lebenspartner in die Steuerklasse IV eingereiht werden.