Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie im Laufe des Kalenderjahres bis zum 30. November ändern lassen. Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/IV in IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten/Lebenspartners möglich, so dass beide Ehegatten/Lebenspartner in die Steuerklasse IV eingereiht werden.