Welche Nachweise müssen bei Unterstützung von Angehörigen (insbesondere im Ausland) erbracht werden?
Diese Unterlagen müssen vorliegen:
- Einkommensteuererklärung: Eine Anlage Unterhalt für jeden unterstützten Haushalt (vollständig ausgefüllt),
- Nachweise für die Unterhaltszahlungen, z.B. Kontoauszüge (Nachweise für Unterhaltszahlungen sind nicht nötig, wenn die unterstützte Person in Ihrem Haushalt lebt).
Bei Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland müssen zusätzlich diese Unterlagen vorliegen:
- Eine Unterhaltserklärung für jede unterstützte Person (vollständig ausgefüllt, von der unterstützten Person unterschrieben und von der Heimatbehörde bestätigt), zu den erforderlichen Extern: Formularen, (Öffnet in neuem Fenster)
- Nachweise für die wirtschaftlichen Verhältnisse der unterstützten Person, z.B. ausländische Steuerbescheide, Rentenbescheide, Verdienstbescheinigungen und Sozialversicherungsbescheide,
- Übersetzungen der ausländischen Nachweise.
Die Anlage Unterhalt muss für jedes Jahr der Unterstützung mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Die Nachweise müssen nur auf Anforderung des Finanzamts eingereicht werden.
Hinweis
Weiter Informationen finden Sie auch in den Extern: "Steuertipps für Familien" (Öffnet in neuem Fenster) und in dem Extern: Merkblatt über Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland (Öffnet in neuem Fenster).