Um Unterhaltsaufwendungen steuerlich berücksichtigen zu können, muss die Unterhaltsbedürftigkeit der unterstützten Angehörigen nachgewiesen werden. Für Angehörige im Ausland wird dazu eine amtliche Bescheinigung der Heimatbehörde benötigt. Zu den erforderlichen Formularen .
Außerdem sind die Unterhaltszahlungen grundsätzlich durch Post- oder Bankbelege nachzuweisen. Wird eine Barzahlung geleistet,
so müssen Belege über das Vorhandensein der Mittel, z.B. durch Abhebungsnachweis und eine detaillierte
Empfängerbestätigung vorgelegt werden. Werden Barzahlungen bei einer Heimreise erbracht, ist die Durchführung der Reise
durch Vorlage von Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittsvermerken, Flugscheinen, Visa usw. nachzuweisen.
Lebt die unterstützte Person in Ihrem Haushalt, sind keine Nachweise für Unterhaltszahlungen erforderlich.
Für die Angaben zu Unterhaltsleistungen gibt es eine eigene "Anlage Unterhalt", die Sie bitte Ihrer
Einkommensteuererklärung beifügen.
Hinweis
Weiter Informationen finden Sie auch in den "Steuertipps für Familien".