Für die Bewilligung des Kindergeldes sind
- die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (und zwar die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben) bzw.
- für Angehörige des öffentlichen Dienstes die mit der Festsetzung Ihrer Bezüge befasste Stelle des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn
Hinweis
Die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.