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Welche Stelle bewilligt das Kindergeld?

Für die Bewilligung des Kindergeldes sind

  • die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (und zwar die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben) bzw.
  • für Angehörige des öffentlichen Dienstes die mit der Festsetzung Ihrer Bezüge befasste Stelle des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers bzw. Dienstherrn

Hinweis

Die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.

 

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