- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Dokument, aus dem sich die Eheschließung oder Verpartnerung ergibt (z.B. beglaubigte Abschrift aus dem neuen Familienbuch oder beglaubigte Heiratsurkunde, Urkunde über eingetragene Lebenspartnerschaft). Diese Unterlagen sind dem Finanzamt nicht vorzulegen, sofern die Meldebehörde/Gemeinde die Ehe bereits im System eingetragen hat.
- Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern