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Welche Zuständigkeiten muss ich bei der Steuerklassenwahl beachten?

Die für das Lohnsteuerabzugsverfahren maßgebenden Merkmale, wie Steuerklasse, ggf. Faktor, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge, aber auch das Kirchensteuermerkmal werden von der Finanzverwaltung für alle Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die Finanzverwaltung stellt auf Basis dieser Daten die Lohnsteuerabzugsmerkmale den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereit.

Grundsätzlich sind die Finanzämter Ansprechpartner, wenn es um die Änderung von Steuerklassen oder anderen Lohnsteuerabzugsmerkmalen geht.

Für die Verwaltung der Meldedaten, z. B. Familienstand, Heirat/Verpartnerung, Geburt, Kirchenein- oder -austritt, sind jedoch weiterhin die Gemeinden zuständig. Das bedeutet, dass die Finanzverwaltung die ELStAM nur richtig bilden kann, wenn Sie Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen und die Gemeinden die betreffenden Daten an die Finanzverwaltung senden können.

Hinweis

Weitere Informationen unter www.elster.de.    

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