Navigation überspringen

Welche sonstigen Freibeträge gibt es?

Beispielsweise negative Einkünfte aus gewerblicher, freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit oder Verluste aus einem vermieteten Objekt. Eine Eintragung wird erstmalig ab dem Kalenderjahr vorgenommen, das dem Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung des vermieteten Objekts folgt.

Ein Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf können in Ausnahmefällen als Freibeträge berücksichtigt werden.

Hinweis

Wer einen Freibetrag bei den ELStAM bilden lässt, ist verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres unaufgefordert eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn die Arbeitslohngrenze eine bestimmte Summe übersteigt.

Die Arbeitslohngrenze errechnet sich aus der Summe des Grundfreibetrags, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag. Bei Ehegatten/Lebenspartnern werden der Grundfreibetrag und der Sonderausgaben-Pauschbetrag verdoppelt. Das Bundesministerium der Finanzen wird auf der Internetseite www.bmf-steuerrechner.de (Berechnung der Lohnsteuer) die neuen Arbeitslohngrenzen für die einzelnen Jahre ab 2023 bereitstellen.

Ausgenommen von der Abgabepflicht sind hiervon sind die Fälle, in denen lediglich der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen, der Pauschbetrag für Hinterbliebene, ein Erhöhungsbetrag beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Sonderfällen als ELStAM gebildet oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert worden ist.     

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.