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Welches Finanzamt gibt Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen Auskunft?

Für die Umsatzbesteuerung der im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen Unternehmer ist das Finanzamt Konstanz örtlich zuständig (§ 1 Abs. 1 Nr. 13 und 25 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung - UStZustV).

Kontakt:

Finanzamt Konstanz
Byk-Gulden-Str. 2 a,
78467 Konstanz
07531/289-0
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