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Wer ist Unternehmer?

Sie sind Unternehmerin oder Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts, wenn Sie eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, die auf eine dauerhafte Erzielung von Einnahmen angelegt ist. Hierunter fallen insbesondere Lieferungen (z. B. Verkauf von Gegenständen in einem Ladengeschäft, Onlinehandel) und sonstige Leistungen (z. B. Vermietung von Immobilien, Erbringung von Dienstleistungen, Ausführung von Reparaturen, EDV-Beratung). Es kommt nicht darauf an, ob Sie einen Mindestumsatz erreichen, Gewinne erzielen oder eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht. 

Sie üben auch dann eine unternehmerische Tätigkeit aus, wenn die von Ihnen erbrachten Leistungen von der Umsatzsteuer befreit sind (Beispiele: Steuerfreie Vermietung einer Wohnung, Ausübung einer steuerfreien heilberuflichen Tätigkeit oder Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG). Unter Umständen können sich in diesen Fällen trotz der Steuerfreiheit der ausgeführten Leistungen umsatzsteuerliche Pflichten für Sie ergeben. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie Leistungen von einem im Ausland ansässigen Unternehmen beziehen und insoweit der Übergang der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) zu beachten ist.

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