Unter das Gewerbesteuergesetz fällt jedes Gewerbe, soweit Sie es im Inland betreiben. Ein Gewerbe betreiben Sie, wenn Sie
- selbständig,
- nachhaltig und
- mit Gewinnerzielungsabsicht handeln.
- Ihre Tätigkeit nicht als Ausübung
- der Land- und Forstwirtschaft,
- eines freien Berufs,
- einer anderen selbständigen Tätigkeit oder
- der Verwaltung privaten Vermögens anzusehen ist und
- Sie sich am Wirtschaftsleben werbend beteiligen.
Hinweis
Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sind bereits aufgrund ihrer Rechtsform als Gewerbebetriebe anzusehen. Auf die Art ihrer
Tätigkeit kommt es nicht an. Das Gleiche gilt für gewerblich geprägte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co.
KG).
Personengesellschaften unterhalten nur einen einzigen Gewerbebetrieb. Übt eine Personengesellschaft neben der gewerblichen noch eine
andere Tätigkeit aus, gilt diese auch als gewerbliche Tätigkeit.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften beginnt Ihre Gewerbesteuerpflicht mit der Aufnahme der werbenden Tätigkeit und
endet mit dem Einstellen des Betriebs. Bei Kapitalgesellschaften beginnt Ihre Gewerbesteuerpflicht regelmäßig bereits mit der
Eintragung in das Handelsregister und endet erst mit der Beendigung jeglicher Tätigkeit.