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Wer muss Grundsteuer zahlen?

Grundsteuerpflichtig ist, wer inländischen Grundbesitz hat. Hierzu zählen insbesondere

  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Erbbaurechte
  • Wohnungs- und Teilerbbaurechte
  • Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft
  • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (sogenannte Stückländereien)

Informationen zur neuen Grundsteuer ab dem 01. Januar 2025 finden Sie auf der landeseigenen Internetseite.

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