Grundsteuerpflichtig ist, wer inländischen Grundbesitz hat. Hierzu zählen insbesondere
- bebaute und unbebaute Grundstücke
- Wohnungseigentum
- Teileigentum
- Erbbaurechte
- Wohnungserbbaurechte
- Betriebe der Land- u. Forstwirtschaft
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Stückländereien)