Das Kindergeld wird nur auf Antrag festgesetzt. Diesen müssen Sie schriftlich oder online bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) einreichen. Ein mündlicher Antrag, z.B. durch Telefonanruf, ist nicht möglich. Der Antrag kann auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten gestellt werden (z.B. durch Ihren steuerlichen Berater). Bitte beachten Sie, dass das Kindergeld rückwirkend nur für die letzten 6 Monate vor dem Monat, in dem der Kindergeldkasse der Antrag zugegegangen ist, ausgezahlt wird.
Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
Hinweis
Bitte benutzen Sie zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind.