Wie beantrage ich die Berücksichtigung eines Kindes über 18 Jahre?

Sie stellen einen Extern: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Öffnet in neuem Fenster). Den Antrag können Sie persönlich oder schriftlich per Post bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen. Der Antrag kann auch elektronisch über Extern: www.elster.de (Öffnet in neuem Fenster) gestellt werden, sofern Sie bei "Mein ELSTER" registriert sind. 

Bei erstmaliger Beantragung eines Kindes über 18 Jahre ist beim "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" der Hauptvordruck und die Anlage Kinder beizufügen. Bei wiederholter Antragstellung ist eine Beantragung im vereinfachten Verfahren möglich - Hauptvordruck und Anlage Vereinfachter Antrag/Sonstiges.