Sie müssen keinen Antrag stellen, da das Finanzamt die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen überprüft. Wenn Sie den hälftigen Freibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen wollen, weil Sie vom anderen Elternteil getrennt leben und das Kind in Ihrem Haushalt lebt, müssen Sie dies auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung beantragen.
Können Sie einen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal während des laufenden Kalenderjahres bilden lassen, weil Sie kein Kindergeld ausgezahlt bekommen, müssen Sie ihn beim Finanzamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Das Finanzamt kann Ihnen auch sagen, ob sich die Eintragung in Ihrem Fall lohnt.
Beantragen Sie erstmals beim Finanzamt einen Freibetrag für das Kalenderjahr 2023 oder möchten Sie einen im Verhältnis zum Kalenderjahr 2022 erhöhten Freibetrag berücksichtigen lassen, verwenden Sie den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung - unter -Sonstiges- Suchen - Titel: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (Hauptvordruck und Anlagen). Der Antrag kann auch elektronisch über www.elster.de gestellt werden.
Wenn Sie für 2023 höchstens den Freibetrag beantragen, der schon für das Kalenderjahr 2022 ermittelt wurde, verwenden Sie den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung - unter -Sonstiges- Suchen - Titel: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (Hauptvordruck).
Die Freibeträge können Sie für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren beantragen.
Bei Ihrem Finanzamt oder im Internet (www.elster.de) erhalten Sie das entsprechende Formular. Auch kann Ihnen das Finanzamt sagen, ob sich die Eintragung in Ihrem Fall lohnt.