Sie stellen einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Unter Mein Elster (http://www.elster.de) können Sie den Antrag elektronisch übermitteln, sofern Sie bei "Mein ELSTER" registriert sind. Den Antrag können Sie auch persönlich oder schriftlich per Post stellen. Bei erstmaliger Beantragung eines Freibetrags für das Kalenderjahr 2024 oder bei Erhöhung des für das Kalenderjahr 2023 gültigen Freibetrags ist der amtliche Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023“ (Hauptvordruck und verschiedene Anlagen) zu verwenden. Wer 2024 höchstens den Freibetrag beantragt, der für das Kalenderjahr 2023 ermittelt wurde, oder nur die Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. der Steuerklasse I in Steuerklasse II beantragt, braucht nur den amtlichen Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024“ (Hauptvordruck) auszufüllen.
Bei einer persönlichen Abgabe des Antrags für das Jahr 2024 wird der Freibetrag in der Regel gleich bei den ELStAM eingegeben. Der Arbeitgeber kann den Freibetrag mit der nächsten Änderungsliste im Folgemonat abrufen.