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Wie hoch sind die Kilometersätze für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte?

Die Entfernungspauschale für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 0,30 €. Für das Kalenderjahr 2021 erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,35 €. Ab dem Kalenderjahr 2022 werden ab dem 21. Kilometer 0,38 € berücksichtigt.

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