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Wie kann ich meine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben?

Übermitteln Sie Ihre Einkommensteuererklärung am besten elektronisch an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt. Das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen, ist für Sie zuständig.

Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung authentifiziert elektronisch abzugeben. Sie authentifizieren sich hierbei durch das ELSTER-Zertifikat. Es hat die Funktion einer elektronischen Unterschrift und stellt die

  • Vertraulichkeit,
  • Identität des Absenders und
  • Unveränderbarkeit des Inhalts

der gesendeten Daten sicher.

Um ein Zertifikat zu bekommen, müssen Sie sich im ELSTEROnline-Portal registrieren. Dazu sind mehrere Arbeitsschritte notwendig (z.B. Absenden der Registrierungsdaten, Versenden einer Bestätigungs-Mail durch das ELSTEROnline-Portal, Versenden des Aktivierungscodes per Briefpost). Nehmen Sie die Registrierung deswegen rechtzeitig vor, damit Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht erstellen und übermitteln können.

Haben Sie sich im ELSTEROnline-Portal registriert, können Sie auch die Vorteile der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Die Steuerverwaltung stellt Ihnen hierfür folgende zu Ihrer Person gespeicherten Daten und Belege zur Verfügung:

  • Vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen,
  • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen,
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie
  • Vorsorgeaufwendungen (z.B. Riester- oder Rürup-Verträge).

Haben Sie sich zum Belegabruf angemeldet, können Sie diese Daten bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung automatisch übernehmen.

Sie müssen Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben, wenn Sie folgende Einkünfte erzielen oder daran beteiligt sind:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder
  • Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft

Dies gilt unabhängig von der Art der Gewinnermittlung für die Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung), die Bilanz und die gesamte Einkommen­steuererklärung.

Sind Sie nicht verpflichtet Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abzugeben, können Sie Ihre schriftliche Einkommensteuererklärung auch nach amtlichem Vordruck beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt abgeben. Unterschreiben Sie bitte in diesem Fall Ihre Einkommensteuererklärung eigenhändig und senden diese per Post an das zuständige Finanzamt oder geben diese persönlich ab. Formulare in Papier bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet. 

Hinweis

Informationen zu ELSTER

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