Für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs ruft der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) der bei ihm beschäftigten Personen (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibetrag, Werbungskostenfreibetrag) in der Datenbank der Finanzverwaltung elektronisch ab. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei Aufnahme des Dienstverhältnisses in der Datenbank anzumelden und die ELStAM anzufordern. Der Arbeitgeber benötigt dafür folgende Angaben vom Arbeitnehmer:
- Steueridentifikationsnummer (ID-Nr.)
- Geburtsdatum,
- Haupt- oder Nebenbeschäftigung,
- ggf. Mitteilung, ob ein Freibetrag im Nebenarbeitsverhältnis zur Anwendung kommt.
Dies gilt auch für Auszubildende. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wieder bei der Datenbank abmelden.